I. NAME, SITZ UND ZWECK
Art. 1. Name und Sitz
1 Unter dem Namen Bauernverband Uri besteht ein Verein gemäss den Bestimmungen nach Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
2 Der Sitz des Bauernverbandes Uri befindet sich am Ort der Geschäftsstelle.
Art. 2. Gleichstellung
1 Funktionsbezeichnungen in diesen Statuten gelten für Personen beiden Geschlechts.
Art. 3. Zweck
1 Der Verband bezweckt die wirtschaftlichen, bildungspolitischen, sozialen und kulturellen Interessen des Bauernstandes und der Landwirtschaft zu fördern, zu unterstützen und zu vertreten.
2 Der Bauernverband Uri bezweckt insbesondere:
- Den Zusammenschluss aller in der Landwirtschaft tätigen Personen, aller der Landwirtschaft ideell verbundenen natürlichen und juristischen Personen, sowie aller Organisationen, die mit ihrer Tätigkeit die Urner Land- und Alpwirtschaft fördern.
- Die Vertretung und Wahrnehmung der Interessen der Urner Landwirtschaft gegenüber Behörden (namentlich auch im Rahmen von Rechtsmittelverfahren im Interesse der Mitglieder), Organisationen, Wirtschaft und der Öffentlichkeit.
- Die Durchführung, Förderung und Unterstützung von Veranstaltungen, wie Versammlungen, Vorträgen und Kurse sowie der Öffentlichkeitsarbeit.
- Die Interessenwahrung bei der landwirtschaftlichen Grund- und höheren Berufsbildung, insbesondere die Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Berufsbildungsgesetz und dem nationalen Bildungsfonds.
- Die Förderung und Unterstützung landwirtschaftlicher Organisationen und Ausstellungen.
- Den Beitritt zu Organisationen und die Gründung von Organisationen, die der Förderung und Unterstützung der Urner Landwirtschaft dienen.
- Die Auszeichnung besonderer Leistungen in der landwirtschaftlichen Ausbildung und in der beruflichen Tätigkeit.
- Die Information der Öffentlichkeit über die von der Landwirtschaft erbrachten wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, ökologischen und kulturellen Leistungen.
- Angebot von Dienstleistungen.
3 Der Verband ist parteipolitisch unabhängig.