Fachbewilligung Pflanzenschutz - Brauchen sie Unterstützung?

Beim Kauf von Pflanzenschutzmitteln für die berufliche Anwendung wird ab 2027 der Vorweis einer digitalen Fachbewilligung Pflanzenschutz (FaBe PSM) verlangt. Eine Fachbewilligung besitzen viele Landwirte bereits durch ihre landwirtschaftliche Ausbildung und müssen sich jetzt im FaBe-PSM-Register eintragen lassen.


Wichtig
: Erfolgt der Umtausch nicht fristgerecht, verfällt die bisherige Berechtigung. Nachher muss die Fachbewilligung mit einem Kurs mit einer theoretischen und praktischen Prüfung neu erworben werden. Personen, die aktuell nicht in der Landwirtschaft arbeiten, aber künftig einen Landwirtschaftsbetrieb führen möchten, sollen sich für eine digitale Fachbewilligung registrieren. Auch als Biolandwirt gilt es zu überlegen, ob die Fachbewilligung erworben werden soll. Sobald Produkte vom Pflanzenschutzmittelverzeichnis eingesetzt werden, braucht es eine Fachbewilligung Pflanzenschutz. Diese enthält auch Mittel, die im Biolandbau zugelassen sind und auf der Betriebsmittelliste stehen.

Rückerstattung Mineralölsteuer

Für die Rückerstattung der Mineralölsteuer müssen sich alle landwirtschaftlichen Betriebe einmalig im neuen digitalen System registrieren. Die Registrierung erfolgt über die bereits bekannten Zugangsportale CH-Login oder AGOV, wie es für Agate verwendet wird. Beim CH-Login ist wichtig, dass die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiv ist. Anschliessend ist im ePortal des Bundes der Betrieb als Geschäftspartner zu registrieren und danach die passende Geschäftspartnerrolle zu beantragen (MinöSt Rückerstattung). Der für die Aktivierung erforderliche Code wird per Post zugestellt und muss innerhalb der erwähnten Frist eingegeben werden, sonst verfällt er.

Jährlich muss zwischen dem 1. Mai und dem 30. Juni die Rückerstattung für die Mineralölsteuer beantragt werden. Wenn die Registrierung bereits erfolgt ist, muss jetzt auf der Agateseite unter Taxas das Gesuch für das Jahr 2026 eingereicht werden.

Als Unterstützung bei der Registrierung für die Obwaldner Betriebsleitenden stehen die Mitarbeiter des Amts für Landwirtschaft am 29. Mai 2026 zur Verfügung. Weitere Infos auf dem beiliegenden Flyer.

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