Statuten und Leitbild
I. BEZEICHUNG, SITZ UND ZWECK
Art. 1 Bezeichnung & Sitz
1. Unter dem Namen "Bauernverband Obwalden" besteht ein Verein gemäss der Bestimmung der Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
2. Der Sitz des Bauernverbandes Obwalden befindet sich am Ort der Geschäftsstelle
Art. 2 Zweck
1. Der Bauernverband Obwalden hat den Zweck, die kulturellen, bildungspolitischen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen des Bauernstandes im Kanton zu wahren und zu fördern.
2. Der Bauernverband Obwalden bezweckt insbesondere:
Zusammenschluss der Bauern und Bauernfreunde in Obwalden zu Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, die zum Wohle und im Dienst der Land- und Alpwirtschaft tätig sind, sowie mit regionalen und schweizerischen bäuerlichen Organisationen.
Vertretung und Wahrung der Interessen des Bauernstandes nach aussen und gegenüber fachlichen Behörden und anderen Wirtschaftsgruppen.
Interessenwahrung bei der landwirtschaftlichen Grund- und höhreen Berufsbildung, insbesondere die Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Berufsbildungsgesetz und dem nationalen Bildungsfonds.
Veranstaltung und Unterstützung von Versammlungen, Vorträgen und Kursen zur fachlichen und geistigen Weiterbildung der Bauern.
Auszeichnung besonderer Leistungen im bäuerlichen Bildungswesen und in der beruflichen Tätigkeit.
Übernahme anderer Aufgaben im Interesse der Landwirtschaft bei Bedarf.
Einsatz für eine produzierende Landwirtschaft.
3. Der Verband ist parteipolitisch unabhängig.
Statuten BV Obwalden
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